Bitcoin: la Sassonia ha accumulato una quantità enorme – esaurita | regionale

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Oriana Fallaci
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Oriana Fallaci scrive per Italnews.info occupandosi di attualità, politica, economia, tecnologia, sport, intrattenimento e lifestyle. Si concentra su informazioni chiare e affidabili, offrendo ai lettori contenuti utili per comprendere i fatti e le notizie più rilevanti del momento.

Dresden – [–>Die Bitcoins, die Sachsen im Verfahren gegen die Filmpiraten von „movie2k“ gesichert hat, sind weg!

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erklärt, wurden die rund beschlagnahmten 50 000 Coins zwischen dem 19. Juni und dem 12. Juli abgestoßen. Mit dem Verkauf konnte eine Wahnsinns-Summe eingenommen werden.

„Der Veräußerungserlös beträgt 2.639.683.413,92 Euro“, so Sprecher Dr. Patrick Pintaske.

Mit der Mega-Transaktion waren Wertpapierspezialisten aus Frankfurt/Main beauftragt. Die Experten sollten sicherstellen, dass die Krypto-Währung „marktschonend und marktgerecht“ verkauft wird.

Da war das Krypto-Wallet noch fett: Jahresanfang wurden die Bitcoins an Sachsen übertragen. Das schlüsselte der Datendienst „Arkham“ auf (Screenshot: Stand Januar 2024)

Da war das Krypto-Wallet noch fett: Jahresanfang wurden die Bitcoins an Sachsen übertragen. Das schlüsselte der Datendienst „Arkham“ auf (Screenshot: Stand Januar 2024)

Foto: Arkham Intelligence Inc.

Bitcoins mussten abgestoßen werden

Experten hatten den Verkaufszeitpunkt zuvor als unklug und falsch bezeichnet. Der Kurs der ältesten Krypto-Währung war nach einem Rekordhoch seit Mai eingebrochen.

Der sächsische Massen-Verkauf fand u. a. zeitgleich mit der Ankündigung der 2014 insolvent gegangenen Krypto-Börse „Mt.Gox“ statt, ihre Gläubiger auszahlen zu wollen. Es drohte ein Überangebot am Markt für Bitcoin.

Doch wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erklärt, hatten die Verantwortlichen keine andere Wahl. Die Bitcoins mussten so schnell wie möglich abgestoßen werden.

► Der Grund: Beschlagnahmtes Vermögen muss vor dem Abschluss eines laufenden Verfahrens verkauft werden, sofern ein Wertverlust von 10 Prozent oder mehr droht. Das wird in der Strafprozessordnung geregelt (§ 111p: Notveräußerung).

Das passiert jetzt mit den Bitcoin-Milliarden

„Diese Voraussetzungen waren bei den volatilen Bitcoins aufgrund der enormen und extrem schnellen Preisschwankungen jederzeit gegeben“, so Pintaske. Außerdem dürfe es bei einer Notveräußerung keine Kursspekulation geben, erklärt der Sprecher weiter.

Die durch den Verkauf erzielten Milliarden fließen vorerst jedoch nicht in den Haushalt Sachsens. Sie werden bis zum Abschluss des Verfahrens gegen die Betreiber des illegalen Filmportals sicher verwahrt.

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